Wir sind nicht nur ein zuverlässiger Partner zur Lösung finanzieller Engpässe bei Privatkunden, wir bieten auch Unternehmen die Alternative zu Bankdarlehen, Kontokorrent oder Dispo.
Das staatlich zugelassene Pfandkredithaus S-A GmbH (Pfandleihhaus Magdeburg) macht Ihre Wertgegenstände unverzüglich zu barem Geld. Jahrelange Erfahrung in der Zwischenfinanzierung und Kreditabwicklung sind natürlich vorhanden und die Wahrung der Privatsphäre des Kunden ist unsere oberste Priorität.
Ihr staatlich zugelassenes Pfandkredithaus S-A GmbH
(Pfandleihhaus Magdeburg)
Ein Pfandgeschäft ist mit Sicherheit die einfachste und schnellste Möglichkeit, ein Darlehen zu erhalten.
Das Pfand wird sofort geschätzt, der Bargeldbetrag umgehend ausgezahlt. Für die Darlehensrückzahlung haftet nur der Pfandgegenstand, das heißt, es erfolgt kein Eingriff in das Privatvermögen.
Jede volljährige Person kann in eigener Verantwortung einen finanziellen Engpass kurzfristig überbrücken.
Werden die Pfänder innerhalb der dreimonatigen Darlehenslaufzeit sowie einem weiteren Monat Karenzzeit nicht abgeholt oder verlängert, gehen sie ab dem fünften Monat, nach öffentlicher Bekanntmachung, in die gesetzlich vorgeschriebene Versteigerung.
Die Pfandleihverordnung schreibt vor, dass die Versteigerung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator oder Gerichtsvollzieher durchgeführt werden muss. Der Bieter, der den Zuschlag erhält, muss sofort bezahlen und erhält daraufhin den ersteigerten Gegenstand.
Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Datenschutz wird in unserem Hause streng eingehalten und überwacht. Nach telefonischer Terminvereinbarung garantieren wir Ihnen eine anonyme Abwicklung, so ist zum Beispiel garantiert, dass keine weiteren Personen anwesend sind.
Die Abwicklung erfolgt in der Regel in unserem zentral gelegenen Büro. Auf Wunsch kann die gesamte Abwicklung auch an einem Ort Ihrer Wahl stattfinden.
Auszug aus § 10 der Gebührenverordnung
[1] Der Pfandleiher darf für die Hingabe des Darlehns, für die Kosten seines Geschäftsbetriebes einschließlich der Aufbewahrung, der Versicherung und der Schätzung des Wertes des Pfandes sowie für die Kosten der Pfandverwertung höchstens fordern, vereinbaren oder sich gewähren lassen:
einen monatlichen Zins von eins vom Hundert des Darlehnsbetrages,
2.1. eine monatliche Vergütung von:
Bei einem Darlehen, das den Betrag von 300,- € übersteigt, unterliegt die monatliche Vergütung der freien Vereinbarung.
2.2. Neben der in Nummer [1] genannten monatlichen Vergütung kann für die Aufbewahrung, Pflege und Versicherung von Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern, Krafträdern mit und ohne Beiwagen, Kraftwagen, Zugmaschinen und Kraftfahrzeuganhängern eine tägliche Vergütung vereinbart werden.
Wird das Darlehn in Teilbeträgen zurückgezahlt, sind die Zinsen und die Vergütung für die Kosten des Geschäftsbetriebes nach dem noch geschuldeten Teil des Darlehns zu berechnen.
[2] Kosten des Geschäftsbetriebes im Sinne des Absatzes [1] sind nicht:
[3] Der Pfandleiher darf sich die in Absatz [1] genannten Leistungen nicht im Voraus gewähren lassen.
[4] Soweit nach Absatz [1] Zinsen und Vergütungen nach Monaten berechnet werden, gilt:
PfandKredit
Staatlich zugelassenes Pfandkredithaus Magdeburg S-A-GmbH
Maxim-Gorki-Straße 19
39108 Magdeburg
Aktuelle Beratungszeiten (per Telefon)
Mo, Di und Do 10 - 15 Uhr
sowie nach Vereinbarung
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E-MailPfand_SA@web.de
Telefon 0391 / 555 56 58
Fax 0391 / 288 87 37